Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
Zu jedem Bauantrag in Nordrhein-Westfalen gehört ein Lageplan; als amtlicher Lageplan vom ÖbVI oder der Katasterbehörde ist er in den Fällen des § 3 BauPrüfVO NRW vorgeschrieben – etwa bei nicht festgestellten Grenzen oder wenn eine Baulast ruht. Er stellt das Baugrundstück mit Grenzen, Bestand, geplantem Vorhaben, Abstandsflächen, Baulasten und planungsrechtlichen Festsetzungen verbindlich dar und wird vom ÖbVI mit öffentlichem Glauben beurkundet.
Wir erstellen den Lageplan auf Grundlage des Liegenschaftskatasters und einer örtlichen Vermessung, stimmen ihn mit Ihrem Entwurfsverfasser ab und liefern ihn einreichungsfertig für die Bauaufsichtsbehörde – inklusive aller erforderlichen Nachweise.
Tipp: Beauftragen Sie den Lageplan frühzeitig – er ist zugleich eine verlässliche Planungsgrundlage für Ihren Architekten und deckt Hindernisse wie Baulasten oder Abstandsflächenprobleme auf, bevor sie teuer werden.
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