ÖbVI NRWMÜHLHANS

Was wir
Ihnen bieten.

Neben professioneller Beratung bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Leistungen in der hoheitlichen und privaten Vermessung an.

Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur führt das Vermessungsbüro Mühlhans hoheitliche Katastervermessungen in ganz Nordrhein-Westfalen durch – von der Teilungsvermessung über die Gebäudeeinmessung bis zum amtlichen Lageplan. Ingenieurvermessungen wie Absteckungen, 3D-Laserscanning oder Drohnenbefliegungen übernehmen wir bundesweit. Unser Einsatzschwerpunkt liegt in Neuss, im Rhein-Kreis Neuss und in Düsseldorf.

Die Gebühren hoheitlicher Vermessungen sind in NRW gesetzlich festgelegt und bei jedem ÖbVI gleich – was eine Vermessung kostet, erklären wir im Wissensbereich. Dort finden Sie auch Grundlagen zu Ablauf, Zuständigkeit und Begriffen der Vermessung.

Katastervermessung

HoheitlichZur Detailseite

Amtliche Einmessung eines fertiggestellten Gebäudes zur Übernahme in das Liegenschaftskataster. In NRW gesetzlich vorgeschrieben.

Die Lage vorhandener Grundstücksgrenzen wird vor Ort angezeigt und durch Grenzmarken sichtbar gemacht.

Gutachten über den Verlauf einer Grundstücksgrenze, wenn diese strittig oder unklar ist.

Amtliche Bestimmung und Vermarkung der Grundstücksgrenzen auf Grundlage des Katasters.

Nicht mehr sichtbare Grenzpunkte werden anhand vorhandener Katasterdaten wiederhergestellt und neu vermarkt.

Amtliche Erfassung von Straßen- und Verkehrsflächen nach Fertigstellung einer Baumaßnahme für das Liegenschaftskataster.

Ein Grundstück wird in zwei oder mehr rechtlich selbstständige Parzellen geteilt – Voraussetzung für Verkauf oder separate Bebauung.

Amtliche Neuordnung mehrerer Grundstücke in einem Gebiet, z. B. zur Erschließung oder Bebauung.

Ingenieurvermessung

PrivatrechtlichZur Detailseite

Hochpräzise dreidimensionale Erfassung von Gebäuden oder Anlagen. Ergebnis ist eine millimetergenaue Punktwolke als Planungsgrundlage.

Übertragung geplanter Positionen aus dem Plan in das Gelände. Grobabsteckung für die Bauphase, Feinabsteckung für präzise Ausführung.

Erstellung oder Aktualisierung von Kartierungen als Grundlage für kommunale Bebauungspläne.

Luftbildaufnahmen und Geländeerfassung per Drohne für aktuelle Lage- und Höhendaten sowie Orthophotos.

Präzise Höhenmessungen mit geodätischen Nivelliergeräten, z. B. für Ingenieurbauwerke oder setzungsempfindliche Bauten.

Bestimmung von Geländehöhen und Höhenunterschieden für Planung, Entwässerung oder Bauvorhaben.

Vermessung und Dokumentation von Kanal- und Leitungsnetzen, z. B. für Bestandspläne oder Sanierungsplanung.

Lageplan nach individuellen Anforderungen, nicht beurkundet – z. B. für private Planungszwecke oder Bauvoranfragen.

Aktueller, maßstabsgetreuer Plan aller vorhandenen Objekte als Ausgangsbasis für Neuplanungen.

Hochdichte Punktmengen aus 3D-Laserscanning oder Drohnenbefliegung zur exakten geometrischen Erfassung von Objekten und Gelände.

Überwachung von Gebäude- oder Geländeabsenkungen über Zeit, z. B. bei Bergbaueinflüssen oder Grundwasserveränderungen.

Lagepläne & Gutachten

Hoheitlich/PrivatrechtlichZur Detailseite

Beurkundeter Lageplan für die Baugenehmigungsbehörde – in den Fällen des § 3 BauPrüfVO NRW vorgeschrieben.

Beurkundeter Lageplan als Nachweis der neuen Grundstücksgrenzen für einen Teilungsantrag bei der Gemeinde.

Lageplan als Grundlage für die Eintragung öffentlich-rechtlicher Baulasten im Baulastenverzeichnis.

Amtliche Bestätigung durch den ÖbVI, dass ein Lageplan oder eine Urkunde dem Liegenschaftskataster entspricht.

Fachkundige Beratung zu Abstandsflächen, Baugrenzen und verfahrensrechtlichen Erfordernissen.

Bestätigung des ÖbVI, dass ein Gebäude die genehmigten Maße und Abstände einhält – Voraussetzung für die Gebrauchsabnahme.

Sachverständigengutachten für gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren zu Grenz- oder Grundstücksfragen.

Amtliche Bescheinigung, dass Gebäude und Grenzabstände den genehmigten Planunterlagen entsprechen.

Beratung zu Grundstücksgrenzen, Flurstücken, Eigentumsverhältnissen und Katasterdaten.

Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV, z. B. für Kauf, Erbschaft oder Finanzierung.

Berechnung der Wohnfläche nach WoFlV oder DIN 277, z. B. für Mietverträge, Verkauf oder Finanzierung.