Einfacher oder amtlicher Lageplan?
Der Lageplan ist Teil der Bauvorlagen und wird auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters erstellt. Je nach Vorhaben und Anforderung der Bauaufsichtsbehörde genügt ein einfacher Lageplan – oder es wird ein amtlicher Lageplan verlangt, der nur von einem ÖbVI oder der Katasterbehörde gefertigt werden darf.
Wann der amtliche Lageplan zwingend ist, regelt § 3 BauPrüfVO NRW: bei nicht festgestellten Grundstücksgrenzen, wenn für die Grenzpunkte keine Koordinaten vorliegen, bei Grenzüberbauungen oder wenn auf dem Baugrundstück oder den Nachbargrundstücken eine Baulast ruht. Er bietet allen Beteiligten die Sicherheit, dass Grenzen, Maße und Abstände amtlich geprüft sind.
Welche Form die Bauaufsicht für Ihr Vorhaben verlangt, klären wir gerne direkt zu Beginn – das vermeidet Nachforderungen im Genehmigungsverfahren.